Accessibility

Erklärung zur Barrierefreiheit

(Stand der Erklärung 01.04.2024)
  1. Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://ilias.uni-hannover.de.
    Diese Webseiten sind größenteils nicht mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) vereinbar.

    Nach §§ 9a ff NBGG sind die aufgeführten Inhalte aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

    • Laut Auskunft des Supportdienstleisters, wird aktuell das Lernmanagementsystem ILIAS im BITV 2.0 Selbsttestverfahren auf Barrierefreiheit getestet. Deswegen ist eine aktuelle Aussage zur Barrierefreiheit nicht möglich es wird davon ausgegangen, dass das System nicht barrierefrei ist.
    • Von anderen Personenkreisen hochgeladenes Lehr- und Lernmaterial ist weitestgehend nicht barrierefrei. Für detailliertere Informationen kontaktieren Sie die für die Veranstaltung verantwortliche Person.

    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
    • Diese Erklärung wurde am 01.04.24 erstellt und wird am 01.04.25 aktualisiert.
    • Die Einschätzung basiert auf dem aktuellen Wissenstand der verantwortlichen Dienstleister.

  2. Barrieren melden: Feedback zur Barrierefreiheit

    Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von https://ilias.uni-hannover.de aufgefallen? Dann teilen Sie Ihre Informationen gerne per E-Mail oder telefonisch mit.

    Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung, kontaktieren Sie uns gerne unter:
    Leibniz Universität Hannover
    Zentrale Einrichtung für Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre (ZQS)
    Abteilung E-Learning Service

    Telefon: 0511 762 4040
    E-Mail: elearning@uni-hannover.de


  3. Schlichtungsverfahren

    Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

    Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

    Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
    Telefon: 0511/120-4010
    E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de